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Führerscheinklassen im Überblick

Die Einteilung der Führerscheinklassen gilt für die gesamte EU. Mit welchem Führerschein man welche Fahrzeuge steuern darf, zeigt dir die folgende Aufstellung.

Führerscheinklasse B


Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – bis zu 3500kg zGG
bis zu 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Führerscheinklasse B96


Klasse B in Kombination mit einem Anhänger
Gesamtmasse der Fahrzeugkombination:
zwischen 3.500 kg und maximal 4.250 kg
Keine Prüfung erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre (17 bei BF17)

Führerscheinklasse B197


Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – bis zu 3500kg zGG
bis zu 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
Fahrpraktische Ausbildung und Prüfung
In einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe
10 Fahrstunden und Schaltkompetenzprüfung
in einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Führerscheinklasse BE


KFZ mit Anhänger über 750 kg zGG aber max. 3.500 kg zG
Ausbildung und Prüfung nur Praxis erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
Vorraussetzung: Vorbesitz Klasse B erforderlich

Führerscheinklasse MOFA


Fahrrad mit Hilfsmotor (FmH) oder Roller max. 25 km/h
Mindestalter: 15
Nur theoretische Prüfung

Führerscheinklasse AM


Kleinkraftrad max. 50cm³ / max. 45 km/h
Mindestalter: 16 Jahre

Führerscheinklasse A1


Krafträder bis zu 11kW
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM

Führerscheinklasse A2


Krafträder bis zu 35kW
bei zweijährigem Vorbesitz von A1  → nur praktische Prüfung
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Führerscheinklasse A


Krafträder mit mehr als 50cm³ /mehr als 45km/h
bei zweijährigem Vorbesitz von A2  → nur praktische Prüfung
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkterwerb
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2